Mit der Teilnahme an Tauchkursen erkennt die:der Tauchschüler:in folgende Bedingungen an:
- Die Teilnahme an Ausbildungstauchgängen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tauchschule übernimmt keine Haftung bei Unfällen, bei denen der Tauchschule nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung erstreckt sich nur auf die Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
- Die Tauchschule übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum. Dieses gilt auch bei gemeinsamen Ausflügen oder Vorführungen. Etwas anders gilt nur in den Fällen, in denen ein Verschulden der Tauchschule vorliegt. Auch in diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
- Für Erfüllungsgehilfen der Tauchschule gelten die gleichen Haftungsgrundsätze wie für die Tauchschule. Die Haftung für die Erfüllungsgehilfen beschränkt sich nur auf die Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
- Die:Der Teilnehmer:in an Ausbildungstauchgängen erklärt, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports bestehen und legt ein ärztliches Attest vor.
- Das Mindestalter für Freiwassertauchgänge ist 14 Jahre. Bei Minderjährigen ist in jedem Fall die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen.
- Während der Tauchgängen ist den Anweisungen der Tauchlehrer Folge zu leisten.
- Wird der Tauchgang aus Gründen, die nicht von der Tauchschule zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Erstattung.
- Es ist grundsätzlich untersagt, alleine zu tauchen. Die Teilnehmer an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Boot oder Ausgangspunkt wieder von ihrem Tauchpartner zu trennen.
- Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand von Tauchschulgeräten wird von der Tauchschule regelmäßig untersucht und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den Teilnehmer jedoch nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Funktionsfähigkeit zu überzeugen.
- Das Jagen oder gar Harpunieren von Fischen beim Tauchen ist grundsätzlich verboten. Wer dem zuwiderhandelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Außerdem ist die Sauberhaltung des Tauchgewässers und der Uferbereiche oberstes Gebot.
- Ich stimme der Erfassung meiner Daten in den elektronischen Datenverarbeitungssystemen der Tauchschule sowie dessen Partnern (Brevetierung bei i.a.c.-CMAS, HDI (i.a.c.) Versicherung, …) zu. Ich kann der Zustimmung jederzeit schriftlich widersprechen gemäß der „Datenschutz-Grundverordnung“.
- Ich stimme ebenfalls der Erstellung von Fotos / Videos zur Qualitätssicherung, Ausbildung und Werbezwecken (Homepage, SocialMedia Seiten, Flyern, …) ausdrücklich zu. Ich kann dieser Zustimmung jederzeit schriftlich widersprechen gemäß der „Datenschutz-Grundverordnung“.
- Ich stimme der (elektronischen) Kontaktaufnahme durch die Tauchschule über E-Mail, Post, Telefon, Social-Media zum Zwecke der Kommunikation und Information über aktuelle Aktionen zu. Dies kann ich jederzeit Widerrufen.